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Erben und Vererben

im Auftrag des Gerichts

 

Bei Erbschaften gibt es viele Fragen: 
Woraus setzt sich das Verlassenschaftsvermögen zusammen? 
Sind Schulden vorhanden? 
Soll die Erbschaft angetreten oder ausgeschlagen werden? 
All diese und andere Fragen klären wir mit Ihnen. Als Gerichtskommissariat oder gewählte Erbenvertretung 
führen wir Sie kompetent durch das Verlassenschaftsverfahren.
Aber auch beim Verfassen Ihres Testamentes helfen wir durch Erfahrung und Beratung. Ihr "Letzter Wille" zählt, 
aber nur, wenn dieser klar und formgerecht hinterlassen wird. Wir verwahren und registrieren Ihr Testament sicher. 

Dr. Angelika Moser, öffentliche Notarin und eingetragene Mediatorin
Erben und Vererben

 

  • Durchführung von 
    Verlassenschaftsverfahren
    
  • Erbenvertretung in
    Verlassenschaftsverfahren
  • Testamente
    
  • Erbverträge
  • Vermächtnisanordnung
  • Erbverzicht- und Pflichtteilsverzichts-
    verträge
  • Verwahrung und Registrierung von 
    letztwilligen Anordnungen