Vorsorge
Sollte die Entscheidungsfähigkeit nicht mehr gegeben sein, ist die rechtliche Vorsorge
für Betroffene und Angehörige ein großer Vorteil. Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie rechtzeitig, wer in Ihrem Namen handeln darf, wen Sie es nicht mehr können. Die persönliche Vorsorgevollmacht ist ebenso wichtig wie die Unternehmensvorsorge. Mit der Patientenverfügung regeln Sie, welche medizinischen Maßnahmen unterlassen werden müssen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre Meinung zu äußern. Dr. Angelika Moser, öffentliche Notarin und eingetragene Mediatorin

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Erwachsenenvertreterverfügungen