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Vorsorge

 

Sollte die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit nicht mehr gegeben sein, ist die 
rechtliche Vorsorge für Betroffene und Angehörige ein großer Vorteil. Mit der Vorsorgevollmacht
bestimmen Sie rechtzeitig, wer in Ihrem Namen handeln darf. 
Die private Vorsorgevollmacht ist ebenso wichtig wie die Unternehmensvorsorge. 
Mit der Patientenverfügung regeln Sie, welche medizinischen Maßnahmen unterlassen werden müssen, 
wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre Meinung zu äußern.

Dr. Angelika Moser, öffentliche Notarin und eingetragene Mediatorin

Vorsorge

 

 

 

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